Brief
An Johann Georg Christoph Steche (12. Juli 1774)
Wohlgebohrner
Hochgeehrtester Herr.
In unserer Sache gegen H. Amtmann Luther, ist auf dessen Exzeptions Schrifft decretirt worden dentur acta ad referendum . Weilen nun aber wenn hier sollte gesprochen werden H. Horn wahrscheinlich noch einmal verliehren dürfte so bin ich um einen 14 Tägigen Termin, et pro venia replicandi eingekommen da ich denn wie neulich schon gemeldt zugleich um Transmissionem actorum in vim conc. sent. bitten werde. Da aber solches mit Kosten verknüpft in deren Auslagen ich mich nicht einlassen kann, wie denn Dieselben meine neulich übersandte Rechnung noch nicht zu berichtigen beliebt haben; so muss ich Denenselben melden, dass wenn ich nicht über obgedachte Rechnung noch 25 hiesige Gulden erhalte, ich nicht nach meiner Uberzeugung in der Sache fortfahren, sondern ihr den gewöhnlichen Lauf lassen muss. Ich bitte an H. Horn meinen Empfel, die Berichtigung meiner ersten Rechnung, sodann dero Gesinnungen wegen des andern Puncktes auf das schleunigste ehe der mir vergönnte Termin zu Ende gehet.
Worüber pp
Ew Wohlgeb.
Franckf. d. 12 Jul
1774.
ergebenster
Goethe. Dr.
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