Normalzeugnis Zeugnis

W. Vollmer, Anmerkung zu Goethes Brief an G. H. Rapp vom 8. 11. 1797 (Vollmer S. 268)

Mit dem Brief wurde ein Exemplar von Hermann und Dorothea ... übersandt, zum Andenken an den Abend des 5. Sept., an welchem Goethe dieses Gedicht im Hause Rapps vorgelesen. Frau Regierungsrath Weckherlin in Kannstadt, eine Tochter Rapps, ... erzählte aus den Familien-Erinnerungen jenes Abends, ihr Vater habe ein im Zimmer anwesendes 5jähriges Schwesterchen entfernen wollen, damit es die Vorlesung nicht störe. Goethe legte Fürbitte für das Mädchen ein, das dann bleiben durfte und zu den Füßen der Mutter sitzend lautlos zuhörte. Da habe es nun den Dichter hoch erfreut, als das Kind nach Beendigung des Vortrags bat, „der Herr möge doch weiterlesen“.

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