Brief

Von Christian Gottlob Voigt (Mitte Mai 1802)

Zur Wahl des weimarischen Landschaftsdirektors: G. möge dem Votum von J. F. von Koppenfels ohne Beifügung des Datums beitreten (vgl. RA 4, Nr. 219). Da Koppenfels davon unterrichtet sei, daß der Herzog eine Präsentation von Graf von Beust nicht wünsche, so könne man über dessen [...] Maasregeln ruhig sein.

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