Brief

Von Christian Gottlob Voigt (4. März 1797)

Das Geld für K. Kopp werde V. weiterbefördern. - Zu der von A. von Humboldt erfundenen Grubenlampe. - L. G. F. Gruner werde Amtmann in Jena und L. C. F. Asverus Gerichtssekretär. Hinweis darauf, wie G. letzteren heranlassen könne, die Schillersche Angelegenheit zu fördern (vgl. RA 2, Nr. 632). - Freude auf "Hermann und Dorothea". - Über Fichtes Aufsatz "Annalen des philosophischen Tons" im 5. Band des "Philosophischen Journals" (Ruppert 3011), in dem er mit Rezensionen seiner "Grundlage des Naturrechts" (Ruppert 2752) in den "Göttingischen Anzeigen von gelehrten Sachen" abrechnet. - Zu Kants Metaphysik der Rechtsgelehrsamkeit (? "Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre", 1797); V. beschreibt, wie er sich gegenüber (? K. F. E.) von Lyncker Kants Aussage zunutze mache, daß Kauf vor Miethe gehe. - Zum Nachtisch lege V. eine elegische Ergießung von A. D. Krako bei.

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