Normalzeugnis Zeugnis
Protokoll 12. 4. 1791 (GSA Goethe-Akten 102)
Weimar, d. 12 Apr. 1791.
Erschienen vor der Wegebau- Commission d. i. Goethe der Forstsecr. Güßfeld und die Feldmesser Rudolph und Ludwig, legten ihre Arbeiten vor und gaben auf Befragen zu erkennen.
ad. 1. Das Fehlende wegen Heyda würde sich sogleich erledigen wenn Calc. Clausen den Schmerfelder Riß und das Fundbuch erhalten würde.
ad 2. Wären unter den Clausischen Anmerckungen verschiedne welche Clausen in Ilmenau am besten berichtigen könnte. Doch wurde beschloßen eine Abschrift gedachter Anmerckungen fertigen und solche den Feldmeßer zur Beantwortung zustellen zu laßen.
Übrigens seyen die Riße und Flurläufer schon nach Ilmenau abgeschickt.
ad 3. Legte der Feldm. Ludwig 7 ins reine gezeichnete Carten der Wipfraischen Flur vor welche biß zum Einschreiben der Ziffern fertig waren. Rudolph dagegen nur die Schmuz Exemplare von 3 Carten welche nach seinen Angaben noch zu berechnen und zu copiren waren. Beyde versprachen vor Ostern sowohl die beendigten Carten als die Flurläufer einzuliefern nicht weniger über die GeneralCarte dieser Flur sich zu vergleichen.
ad 4. Legte Ludwig 5 reingezeichnete Carten ingleichen die Generalcharte von Schmerfeld vor, worinn noch die Nummern einzuschreiben und einiges nachzuhohlen war. Auch diese Carten sollen nebst dem Flurläufer vor Ostern abgeliefert werden.
ad 5. Erklärte der Canzl. Rudolph daß er wie schon bekannt die Wüstung Bähringen ganz gemessen habe auch solche mit denen darin befindlichen steuerbaren Grundstücken zu zeichnen erbötig sey, er erwarte deßhalb weitere Befehl e ad 6. Gaben sie zu erkennen: 1. daß noch ein Berg bey Schmerfeld zu mes sen sey 2. daß noch einige steuerbare Holzungen so zur Wüstung Bähringen gehörig nicht ausgemacht und gemessen seyen.
3. Daß die Fluren Ilmenau, Unterpörliz, Oberpörliz, Roda Martinroda Neusis Wipfra zu versteinigen und die Steine in die Carten einzutragen seyen.
4. daß die Ilmenauer Waldrode zu messen, ferner
5. Die Alt- und Neu-Weimarischen steuerbaren Grundstücke zu separiren seyen.
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