Normalzeugnis Zeugnis
J. Voigt nach Akten des STA Weimar (J. Voigt S. 188)
Inzwischen war der Berggraben völlig beendet, doch ließ er an verschiedenen Stellen die Wasser fallen und bedurfte der Ausbesserung. Die Kommission Goethe und Voigt traf deshalb in verschiedenen Besprechungen mit Schreiber die Anordnungen, die ihr zur Beseitigung des Schadens zweckdienlich erschienen, ließ sich über die Ansprüche der durch ausfließendes Wasser geschädigten Manebacher Bauern Bericht erstatten und schlug dem Herzog vor, die Abfindungssumme in der Höhe von 47 Talern auf die Fürstliche Kammer zu übernehmen.
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