Brief

Von Karl Ludwig August von Scholley (4. September 1779)

S. finde an G.s Concept der Quittung nichts zu erinnern [...] als die Nahmen seiner Pflegbefohlenen einzusetzen (vgl. RA 1, Nr. 95). G.s Wunsch, P. Im Baumgarten nichts von seinem Guthaben mitzuteilen, stimme er zu und verzichte auf dessen Unterschrift. Für die Auszahlung des Legats möge G. ihm das Wertverhältnis der in Sachsen geltenden Zahlungsmittel und das Handelshauß in Eysenach bekannt machen (vgl. RA 1, Nr. 108).

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