Brief
Von Johann Samuel Ersch (9. Juni 1807)
Wiederholung seiner Bitte ensprechend seinem Schreiben vom 9. September 1805 (RA 5, Nr. 204; vgl. auch: RA 5, Nr. 263); erwähnt: Voigt, G. Hufeland. Ohne diese Bescheinigung könne er seine Bibliotheksrechnungen nicht abschließen und müsse anstelle des dazu verpflichteten akademischen Fiskus eine nicht unbedeutende Summe zahlen, obwohl er zu dieser Arbeit nach seiner Dienstinstruktion nicht verpflichtet gewesen wäre.
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