Brief
Von Christian Gottlob Voigt (2. Hälfte Januar 1798)
V. empfiehlt, ein Formular der auszustellenden Obligation beyden Ehe Paaren sogleich mit zuzufertigen. Er habe eines entworfen (? für F. J. W. Hunnius und dessen Frau), das auch für Becks (? J. C. und C. H.) zu gebrauchen sei. Da die Handlung aussergerichtlich sei, könne zur Noth ohne Vormünder für die Frauen verfahren werden. - Herzog Karl August wolle die bewuste Staatssache erst an das Geheime Konsilium bringen.
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