Brief

Von Friedrich Philipp Karl Reichsgraf von Pückler-Limpurg (11. September 1793)

Dank für G.s Nachricht vom 10. May a.c., wie ein dem von P. geführten Sukzessionsprozeß ähnlicher Fall, wenn er sich in einem der Herzogl. Sächsischen Häußer ereignet hätte, entschieden worden wäre (vgl. RA 1, Nr. 517). Nachdem nun W. A. F. Danz, mit dem P. in keinerlei persönlicher Beziehung stehe, in einer lehensrechtlichen Abhandlung in dem zur Debatte stehenden Rechtsstreit öffentllich für P. eingetreten sei, habe der Gießner Jurist J. C. Koch diesen in der Abhandlung "Über die Aszendentensukzession in Fideikommissen und Lehnen" (Gießen 1794) widerlegt und P.s Ansprüche auf die Hinterlassenschaft seiner Tochter für unberechtigt erklärt. P. befürchte, daß Koch unter dem Einfluß seiner Gegner stehe, und wünsche, da dieser in der Gelehrten Welt große Autorität besitze, daß ein Mann von Ansehen und Gewicht die Kochsche Schrift als dritter unpartheyischer öffentlich widerlege. In dieser Situation wende sich P. an G. mit der Bitte, A. J. Schnaubert in Jena zu einer Widerlegungsschrift zu veranlassen. Falls das nicht gelinge, sei P. schon dankbar, wenn man Schnaubert dazu bringen könne, daß er nicht öfentlich den Kochischen Sätzen beypflichte.

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