Verabredung Zeugnis
Chr. G. Voigt an Goethe 2. 4. 1794 (SchrGG 53, 130; 56, 595)
Dero gütigen Einladung gemäß werde ich heute bei einem Tee in Ihrem Hause aufwarten dürfen. Bis dahin verschiebe ich, was etwa noch zu sagen wäre.
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