Brief
Von Christian Wilhelm Lorenz Schwabe (30. Dezember 1820)
Bitte um G.s Fürsprache für S.s (an die Landesdirektion in Weimar gerichtetes) Gesuch, seine Verlobte R. Schmidt heiraten zu dürfen. G. habe bereits im vorigen Sommer das von S. beim Konsistorium eingereichte Gesuch, sich vor zurückgelegten 24. Jahre verheiraten zu dürfen, unterstützt; es sei aber wirkungslos geblieben, da S. sein Anliegen an die Landesdirektion hätte richten müssen. S.s Nachsuchen beim Landesdirektor (bei K. F. V. Hufeland oder P. von Motz) sei aus Mangel an Gründen für eine vorzeitige Heirat abgelehnt worden; erwähnt: Atteste seiner Prinzipale (F. Frommann und J. K. Wesselhöft). Inzwischen habe seine Verlobte einen Sohn (Karl) geboren, und S. sorge für Mutter und Kind, mit denen er zusammenlebe. 'Nun sollen wir nach policeilichen Gesetzen nicht zusammen leben, wir seien denn getraut'. Die Trennung der Haushalte und das Bestreiten von zwei Wirthschaften lasse S.s wirtschaftliche Lage jedoch nicht zu. Unterm 29. Dezember habe S. dem Landesdirektorium das Gesuch zur nochmaligen Prüfung überschickt; er bitte darum, ihm entweder Dispensation der noch kleinen Zeit zu bewilligen, oder ihm zu erlauben, mit seiner Verlobten bis zum zurückgelegten 24. Jahre zusammen zuwohnen. Im Abschlagungsfall könne S. seine Pflichten an Mutter und Kind nicht erfüllen , und sie am Ende dem Staate zur Last fallen. Freilich muß ich mir immer den Vorwurf machen, daß ich allein der Urheber dieser glücklichen und unglücklichen Stunden war; doch wir sind ja alle Menschen und keine Engel . Bitte um ein paar fürsprechende Worte bei einem der Herren vom Landes-Directorium.
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