Brief
Von Friedrich Siegmund Voigt (20. März 1807)
Auf eine Anfrage Sachsen-Gothas habe die medizinische Fakultät eine Beurteilung über V. mit der Begründung abgelehnt, daß dieser nicht das Examen pro venia legendi bei ihr gehalten habe. V. verweist auf die Vorgänge im Jahre 1803, als er nach dem Tode von Batsch, und weil Schelvers Berufung noch nicht bekannt war, die botanischen Vorlesungen übernommen habe: Da ihm die medizinische Fakultät keinen Zeitaufschub für die notwendige Disputation gegeben habe, hätte er seine Vorlesungen bei der philosophischen Fakultät angezeigt und die Disputation ein Jahr später gehalten. Sollte ihn das Gutachten der medizinischen Fakultät um den Professorentitel bringen, dann würde er seine Vorlesungen in Botanik, Zoologie, Osteologie und Physiologie nicht mehr anzeigen. Zum Beweis seiner Doktorwürde lege er das Programm seiner Disputation de plantis hybridis bei.
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