Normalzeugnis Zeugnis
H. Meyer an Goethe 4. 5. 1799 (SchrGG 34, 90)
Was ich Ihnen vor einiger Zeit sagte, hatte keinen andern Grund als das tiefe Gefühl von Recht, Billigkeit, Freundschaft und einer zärtlichen Theilnahme an dem, was die Ihrigen angeht; es schien mir unerläßliche Pflicht, von meiner Seite Ihnen das zu sagen, was ich Ihnen sagte. Da ich es mir aber selbst bewußt bin, daß die Möglichkeit, in aller Erkenntniß fort zu schreiten, für mich größtentheils nur davon abhängt, Ihnen so nahe als möglich zu seyn, anzugehören, so können Sie sich leicht vorstellen, daß ich mit gerührtem Herzen, mit Dank und, ich kann wohl sagen, zugleich mit Freudenthränen Ihren Vorschlag annehme. Die Aussicht, vor der Hand noch weiter so wie bisher beysammen leben zu können, beruhigt mein Gemüth von mehr als Einer Seite und ist gleichsam ein neuer Anker der Hoffnung, der mich gegen das Treiben und Wogen der Schicksale sicherer stellt.
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