Normalzeugnis Zeugnis
Aktennotiz für die Schloßbauakten 15. 9. 1796 (GSA Goethe-Akten 116, V, 21)
Der Baumeister Steiner hat wieder einige Puncte des Schloßbaues in Erinnerung gebracht, ich gebe ihm daher die wenigen Acten nebst dem letzten Votum mit und erwähne dabey nur so viel:
1., Habe ich ihn, was die Rinnen betrifft bedeutet: daß man keinen Interimsaufwand weiter machen wolle, und sich lieber, wenn die Anlage derselben unumgänglich nöthig sey, nächstens entschließen werde, auf welche Art man sie künftig bleibend und dauerhafft anlegen könne.
2., Wegen des Abflusses aus dem Römischen Hof habe ich ihm gesagt: es wäre nöthig, daß das Wasser durch Rinnen und Schläuche auf das sorgfältigste bis in die unterste Etage geführt werde, von da aus wünschte ich aber daß es, vorerst, nur durch eine tüchtige Rinne über der Erde abgeleitet würde, bis man sich über den Weg den es unterirdisch nehmen sollte näher bestimmen könnte.
Bezüge im Wissensnetz
Teil von (2)
GZP-Knowledge-GraphHat Sprache (1)
GZP-Knowledge-Graph- Deutsch