Brief

Von Christian Gottlob Voigt (25. Dezember 1798)

V. teile ein unangenehmes Schreiben aus Dresden mit. Fichte und F. K. Forberg seien hart angeklagt (betrifft den von Fichte im "Philosophischen Journal" 1798, Bd. 8, veröffentlichten Aufsatz Forbergs "Entwicklung des Begriffs der Religion" sowie Fichtes vorangestellte eigene Abhandlung "Über den Grund unseres Glaubens an eine göttliche Weltregierung"); F. I. Niethammer werde als Mitherausgeber des Journals in Anspruch genommen. Es frage sich nun, was jetzt zu tun sei. V. halte den ordnungsmäßigen Weg für den besten, nemlich an die Academie zu rescribiren, und Fichte und Niethammer verantwortlich vernehmen zu lassen. Etwas müsse geschehen, denn Kursachsen drohe, seinen Landskindern den Besuch von Jena zu verbieten. [...] Daß doch die verruchten Philosophen für ihren ungeheuren Dünkel alle Klugheit verlieren! Fichtes ganzes Gewäsch scheine V. eine bloße Logomachie zu seyn. J. C. Loder wolle eine Verteidigung schreiben und beweisen, Fichtes Anschuldiger machten sich durch ihre Crimination selbst des Atheismus schuldig. Betrachtung, daß Atheismus eigentlich gar kein Gegenstand der Criminal Verfassung seyn kann. Wir werden es denn wohl als Policey tractiren, und Fichte wird, wie Robespierre, erlauben, daß ein Gott sey.

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