Brief

Von Christian Gottfried Theodor Ortmann an Christian Gottlob Voigt (9. März 1798)

O. teilt auf die ihm zugesandte Frage mit, daß man dem Rentamt in Ilmenau nicht auf gerade wohl eine Anweisung auf die benannte Summe (für Knebel) zukommen lassen könne. Wollte G. ihm vor dieses mal das Geld anvertrauen, werde er es dem Rentamt durch den Amtsboten schicken. Vorschlag für die künftige Regelung.

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