Brief
Von Friedrich Heinrich Gotthelf Osann (17. Juli 1798)
O. sendet den Adjudications-Schein über das Lehngut in Oberroßla. Er und der Secretair haben für ihre Bemühungen in dieser Sache keine Gebühren erhoben, da sie nach dem allgemeinen Gebrauch von einem Vorgesetzten keine erheben dürfen.
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