Brief
Von Johann August Bernhard Rühlmann (16. Juni 1798)
Zur Übernahme des von G. gekauften Lehngutes Oberroßla: Hinweis auf unterschiedliche Angaben in den mitgetheilten Privat-Acten über die zur Ulrichshalber Flur gehörigen Grundstücke. Dieser Punkt müsse bei der Gutsübergabe untersucht werden. R. sendet G. die Akten zurück und fügt einige Bemerkungen zu den Pachtbedingungen mit J. F. Fischer hinzu. Er erklärt sich bereit, der Gutsübergabe beizuwohnen (G. an G. C. Steffany, 1798 Juni 17, WA IV 51, Nr. 3814a).
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