Brief

Von Christian Gottlob Voigt (nach 16. Juni 1804)

V. habe von Niethammer einen ähnlichen Brief wie den zurückgehenden bekommen, nur daß er Vorwürfe enthalte, die sich auf geschlossene Verträge pp beziehen sollen. In Gotha sei für ihn nach des Herzogs Ernst II. Tod eine Extrabesoldung durchgesetzt worden. Mit dem Titel eines ordentlichen Professors müsse man warten, da es nicht rätlich sei, noch mehr auf einmal anzutragen, zumal man in Gotha Niethammer wegen seines ehemaligen Eintretens für Fichte ablehne. G. möge ihn mit dem Erreichten beruhigen und ihm allenfalls raten, sich an A. F. K. von Ziegesar zu wenden. J. G. Marezolls Ernennung zum Honorarprofessor habe auf Niethammers Stellung keine Auswirkung. - Daß J. A. L. Seidensticker und G. F. C. Sartorius sehr genaue und alte Freunde sind, wie F. T. A. H. Müller berichte, empfehle den ersteren (für den juristischen Lehrstuhl G. Hufelands).

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