Brief

Von Christian Gottlob Voigt (24. Juli 1797)

Der Hofadvokat F. Lübeck übersendet auf die ihm gethanen Vorschläge die Antwort, daß der Pächter J. K. Hofmann bzw. dessen Ehefrau (J. M. Hofmann) nicht auf den Kauf des Gutes Oberroßla verzichten wolle.

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