Normalzeugnis Zeugnis
Chr. G. Voigt an Carl August 14. 7. 1792 (JbGG NF 17, 310)
Der GehRath von Goethe hat an unsrer Überlegung der Jenaischen Sachen treulich theilgenommen und ist allenthalben mit uns andern einstimmig gewesen. Man möge sich, sagte er, so lange dagegen wehren, als man wolle, eine Demonstration von überlegener Gewalt zu machen, so werde man doch endlich dazu schreiten müßen; inzwischen könne aber niemand für nachtheilige Exzesse stehen, solange die Unruhigen nicht fortgeschafft wären.
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