Brief
An Johann August Ludecus (14. April 1798)
Der bisherige Mitbesitzer und respective Pachter des Freyguths zu Ober Roßla Hofmann hat auf demselben die Brandweinbrennerey getrieben, welche ich nunmehr auch meinem künftigen Pachter zusichern möchte.
Bey Ew. Wohlgeb frage ich deßhalb an: ob ich, als Besitzer eines solchen Guthes, solches ohne weiteres Thun kann, oder ob ich deßhalb bey fürst Cassedirectorium eine Anzeige zu machen habe?
Der ich mich bestens empfehle und wohl zu leben wünsche. Weimar am 14 Apr. 98.
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