Normalzeugnis Zeugnis

An Schauspieler des Weimarer Hoftheaters 26. 10. 1795 (SchrGG 6, 82)

Durchl. der Herzog haben mir abermals zu erkennen gegeben: daß, auf dem Herrschaftlichen Platze ein Theil der Schauspieler öfters nicht verstanden werde und, besonders bey der Exposition und in leidenschaftlichen Stellen, vieles verloren gehe. Ich habe hierauf nur erwiedern können, daß ich sowohl im allgemeinen als im besondern der Gesellschaft die erste Pflicht des Schauspielers: sich überall hören und verstehen zu machen wiederholt eingeschärft habe, aber demohngeachtet den gewünschten Zweck nicht erlangen können. Serenissimus haben darauf geäußert: daß Sie künftig, sobald ein Schauspieler nicht vernehmlich spreche, denselben unmittelbar an seine Schuldigkeit erinnern würden.

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