Normalzeugnis Zeugnis
Geheimes Consilium an Carl August 21. 12. 1792 (AS 21, 305)
Ew. Herzogl. Durchl. vermelden wir hierdurch unterthänigst, daß vergangenen Sonntag die zwischen dem Sachsen Gothaischen Geh. Rath von Franckenberg und mir, dem Geh. Rath von Fritsch, verabredete Zusammenkunfft zu Erfurth u. zwar in Beyseyn des eben allda auf der Rückreise von Düsseldorf eingetroffenen Geh Raths von Goethe, würcklich für sich gegangen, u. bey selbiger zwischen uns biß auf höchste Genehmigung beyderseitiger gnädigster Herrschafften über die dabey besprochene Punckte Abrede genommen worden. Jene Punckte waren
1.) das, was in der Reichs-Kriegs-Sache, nunmehro auf dem Reichstag zu thun, zu äussern – zu erklären, seyn möchte?
2.) die zur Hand zu nehmende Unterhandlung mit Chur-Sachsen wegen der zu Deck- u. Sicherstellung der OberSächsischen mithin auch der hiesigen Lande gegen besorgliche Anfälle und Vergewaltigungen vorzukehrenden Vertheydigungs-Anstalten, wo wir dem Geh. Rath von Franckenberg den von Ew. p dieses Gegenstandes halber unterm 23. vorigen Monaths uns mitgetheilten Gedancken vor der Zusammenkunfft zur ebenmäßigen Überdenkung zu communiciren für gut u. nöthig erachtet;
3.) der S. Gothaischer Seits von Anfang her u. noch immer gehegte Gedancke u. geäusserte Wunsch, daß von der Stellung des Contingents zu der zu errichtenden Reichs-Armée loßzukommen seyn – u. dafür ein Verhältnißmäßiges Surrogat an Gelde angenommen werden möchte, und die, um diesen Wunsch zu erreichen, einzuschlagenden Wege.
Hierüber ist nun, unter anhoffender gnädigster Gutheißung, das Resultat der gepflogenen Überlegungen, welchem wir unsern Beytritt nicht versagen können, dahin ausgefallen, daß
ad 1.) dermahlen, da das Reichs-Protocoll in der sogenannten Französischen Angelegenheit geschlossen, mithin nicht einmahl mehr eine Möglichkeit, etwas zu demselben von Seiten der Höfe, welche vor Abfaßung des Schlusses nicht abgestimmet, zu bringen, vorhanden, ganz nichts weiter an diesem Ort zu thun – folglich es nunmehro mit einer Erklärung, daß man den ausgefallenen Majoribus beytrete, zu spät u. vorüber sey.
ad 2) wurde S. Gothaischer Seits zwar ebenfallß für gut u. wünschenswerth angesehen, wenn das Chur-Hauß Sachsen, den von Ew. Herzoglichen Durchlaucht herfürgegebenen Gedancken wegen einer Anstrengung zum allgemeinenBesten sich gefallen laßen wollte, und zu deßen Realisirung alles mögliche beyzutragen, alle Bereitwilligkeit zugesichert, jedoch sich, bey den bekannten Gesinnungen Seiner des Herrn Churfürsten Durchl. u. bey der zeither von der Langsam- u. Unzulänglichkeit der Chur Sächsischer Seits in einem ähnlichen Falle getroffenen Anstalten gemachten Erfahrung, von einem dißfallß zu thuenden Antrag nicht viel versprochen, inzwischen – daß man von hier aus vorerst privatim durch ein an den vorsizenden Ministre zu Dresden, von Wurmb, erlaßenes Schreiben, sondiret, sehr approbiret, und demnächst dafür gehalten, daß nun die Antwort abzuwarten, und je, nachdem solche ausfallen dürffte, das weitere zu concertiren seyn werde.
In Ansehung des
3ten Punckts wurde verschiedenes über der Art u. Weise, wie dieser besonders auch dem Gothaischen Hof sehr am Herzen liegende Wunsch zur Würcklichkeit zu bringen seyn möchte, vorläufig gesprochen u. in Antrag gebracht.
Gleichwie es aber, was diesen Gegenstand anlanget, vor allen Dingen darauf, ob Ew. H. D. den Hauptgedancken Ihro höchsten Beyfalls u. Genehmigung würdigen wollen, ankömmt; Also geruhen Höchstdieselben zu erlauben, daß wir auf dasjenige, was Ihro unser Collega, der von Ihro nach Franckfurt beruffene Geh. Rath u. Cammer-Praesident Schmidt, in völligem Einverständniß mit uns, u. in VerEinigung mit dem der Sache halben in das Königlich Preußische Haupt-Quartier abgehenden Herzogl. Gothaischen Geh. Rath u. Cammer-Praesidenten von Thümmel, über der Sache sagen u. vorstellig machen wird, uns submißest beziehen, u. nur devotest versichern dürfen, wie nicht unzeitige – ungegründete Furcht oder Besorgniß persönlicher Unannehmlichkeiten, welche wir, sobald vom Herrschafftlichen Dienst die Rede ist, nicht kennen – sondern bloß die Lage der hiesigen Umstände und die feste Überzeugung von der Unthunlich- u. Mißlichkeit der Natural-Stellung uns vermögen können, den einstimmigen lauten Wunsch des ganzen Landes zu Höchst-Ihro Wissenschafft zu bringen und dessen Erfüllung Ihro Weisheit u. Güte ehrerbietigst anheim zu geben.
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