Brief
Von Wilhelm Ernst Friedrich von Wolzogen (28. Februar 1801)
Über die Veränderung des Rückreisetermins, da Herzog Karl August bis den 10-12 März hier bleiben und dann ebenfalls ohne Umweg nach Weimar reisen werde (vgl. aber RA 3, Nr. 1150 und RA 3, Nr. 1167). - Der Schloßbau könne nur beendet werden, wenn H. Gentz ein halbes Jahr in Weimar bleiben dürfe. W. habe deshalb Verhandlungen geführt und die Gentz zu zahlende Vergütung als Ersatz für das, was er in Berlin verliere, sowie die Bezahlung seiner Zeichnungen schriftlich vereinbart. Er werde dies nach seiner Rückkehr vorlegen. Auch wegen M. F. Rabes Vergütung sei er bis auf weitere Genehmigung übereingekommen. Rabe habe auf ein Jahr vom preußischen König Urlaub erhalten. W. kenne ihn noch nicht näher, er werde aber allgemein gelobt. - Von Gentz habe sich W. einige Gesimszeichnungen erbeten, die er gegebenenfalls noch beilegen werde. - Man nimmt auch hier, wie billig, das gröste Interesse an den besser befinden G.s; gute Wünsche für seine völlige Genesung.
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