Brief
Von René François Goullon (7. August 1802)
Man habe seinen neunjährigen Sohn auf G.s Veranlassung zur Polizei beordert und bestrafen wollen, weil er mit Steinen geworfen haben solle. Zur Tatzeit sei der Junge jedoch unpäßlich und zu Hause gewesen. Erwähnung des Polizeisekretärs F. Undeutsch uud Hinweis auf Goullons Anspruch, selbst der erste Richter seiner Kinder zu sein.
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