Brief

Von Johann Friedrich Heinrich Schlosser (2. Juli 1818)

G.s Wunsch entsprechend übersende S. heute mit der fahrenden Post 900 Gulden. Mitteilung des aktuellen Kassenstandes mit Hinweis auf die beiliegende Abrechnung. - Über die Schwierigkeiten bei der hypothekarischen Sicherung des Restes der Kaufsumme vom ehemals der Witwe A. M. Ochs gehörenden Haus: In Frankfurt lehne man die Eintragung von Hypotheken für Nichtbürger ab und beharre hierauf besonders gegenüber Personen, die erst vor kurzem aus dem Bürgerverband ausgetreten seien. Damit folge man der früheren Regelung durch die Frankfurter Statuarrechte und ignoriere die Aufhebung dieser Beschränkungen durch Artikel 18a der "Deutschen Bundesakte". S. empfehle aber keine Beschwerde beim Bundestag, da besonders hier ein großer Haß darauf ruhen würde. Er habe durch J. F. G. Schulin ein Gesuch an den Frankfurter Senat richten lassen, in dem auf die Besonderheit des Falls hingewiesen werde. Der Senat habe dieses Gesuch abgelehnt. S. wolle dennoch einen Ausweg finden, den Gegenstand ohne Aufsehen zu berichtigen, zumal das Eigentum dem Käufer (H. G. Liebig) noch nicht übertragen worden sei. - Dank für G.s Anteilnahme an der Verlobung seines Bruders (Christian, mit H. Gontard). Empfehlungen von S. und seiner Familie an G. und dessen Familie. Bedauern, daß G. diesen Sommer nicht an den Rhein kommen werde und gute Wünsche zu der von den Ärzten empfohlenen Badekur in Karlsbad.

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