Brief

An Johann Christian Mannlich (28. April 1814)

An Johann Christian v. Manlich. Ew. Hochwohlgeb. haben seit geraumer Zeit eine Verbindung mit uns auf eine so freundliche und thätige Weise unterhalten, daß wir immer Ihre Schuldner geblieben sind. Auch dießmal möchte sich diese Schuld anstatt sich zu vermindern nur vermehren, indem ich Ihnen einen jungen Künstler, den Sohn des hiesigen Kupferstecher Müller, zu empfehlen wage, für welchen ich, da er seine Studien in München fortzusetzen oder vielmehr zu begründen denkt, eine geneigte Aufnahme zu erbitten wage. Hofrath Meyer, der das Vergnügen gehabt hat Ew. Hochwohlgeb. und die vortrefflichen Anstalten, denen Sie vorstehen, kennen zu lernen, hat mir das größte Verlangen erregt, auch dieses Genusses theilhaft zu werden. Ja, ich weiß nicht wie ich demselben widerstehen soll, wenn sich in kurzem noch alle die Hoffnungen erfüllen, von denen er mir Kenntniß gegeben hat. Möchten Dieselben, bis es mir so wohl wird, meine ausgezeichnete Hochachtung persönlich zu versichern, manchmal ein Zeichen Ihres Andenkens und ein Probestück Ihrer ausgebreiteten Thätigkeit geben, wie ich denn auf einige Blätter des immer glücklich fortgesetzten Steindrucks, z.B. auf den Kopf der Madonna von Guido und das Bild von Michael Angelo sehr verlangend wäre. Verzeihen Sie diese neue Anforderung, welche unbescheiden scheinen könnte, da ich für die frühern Mittheilungen bis jetzt nur gefühlten Dank und aufrichtigen Beyfall erwidern konnte. Wie glücklich darf man Sie schätzen, daß Sie Sich an einem Orte befinden, wo unter Theilnahme der höchsten Personen die wichtigsten Schätze erhalten, geordnet, vermehrt und, was das Wichtigste von allem ist, so gründlich als allgemein genutzt werden. Ich erfreue mich zwar nur einer sehr geringen Kunstumgebung, bin aber nichtsdestoweniger in Gedanken mit allem beschäftigt, was die Zeit uns erhalten hat, und was sie uns bringen mag, da ich denn mich im Geiste vorzüglich in Ihrer Nähe befinden muß. Mit der vollkommensten Hochachtung habe ich die Ehre mich zu unterzeichnen. Weimar d. 28. April 1814.

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