Verabredung Zeugnis
Ungenannt, Aktennotiz 14. 8. 1799 (JbGG 6, 218)
Selbiger Goethe, wird auch zugleich vorgeladen, Montag, den 22sten October ... vor Fürstl. Regierung und Lehnhof allhier, zu rechter Vormittags-Zeit in Person zu erscheinen, den neusten Lehnbrief in originali zu produciren und nach Ableistung der ... Erbhuldigungs- und Lehnpflicht der wirklichen Beleihung gewärtig zu seyn.
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