Normalzeugnis Zeugnis
An Chr. G. Voigt 15. 2. 1799 (SchrGG 54, 129)
Herr Professor Mereau gab mir wegen der hier gedruckten und an die Weimarische Bibliothek einzusendenden Bücher folgende Auskunft:
Die hiesigen Buchdrucker sind von allem, was sie drucken, schuldig, sechs Exemplare in die Hände des akademischen Bibliothecarii zu liefern, welcher solche an die resp. Höfe zu versenden hat.
Nach dem Tode des Hofrats Müller, der mehrere Pakete liegen lassen hat, hat Professor Mereau die Einrichtung gemacht, daß wenigstens vor jeder folgenden Messe die Bücher der vorhergehenden abgesendet werden.
Daß dieses nicht gleich nach jeder Messe geschehe, entschuldigt er damit, daß er Ursache habe, die Buchdrucker einigermaßen im Guten zu erhalten, indem er durch ihre Gefälligkeit, wenn sich Kupfer bei den Büchern befinden, sie, obschon nicht allemal, doch manchmal erhalte.
Auch fehle es ihm an einem hinlänglichen Mittel, sie zu ihrer Schuldigkeit zu nötigen.
Nun stehe aber diesmal auch noch das Paket von Ostern 1798 zurück und sei noch nicht nach Weimar eingesendet, weshalb er um Verzeihung bitten müsse. Es liege hiervon die Schuld an dem Diener oder sogenannten Bibliotheksschreiber. Er selbst habe geglaubt, daß das Paket schon lange abgegangen sei.
Der Bibliotheksschreiber sei ein sehr armer Mann, und man habe ihm von Gotha aus erlaubt, sich, wenn er das Paket auf die hiesige Post bringt, für das Einpacken und andere Bemühung einen halben Laubtaler zahlen zu lassen, eine Ausgabe, die alsdann Fürstl. Gothaischer Kammer zugerechnet wird. Professor Mereau wünschte von unserer Seite für ihn auch eine solche Aufmunterung ...
Als ich fragte, ob man denn eine Kontrolle habe, wodurch man gewiß sagen könne, daß man alle Bücher, die in Jena gedruckt werden, erhalte, versetzte Professor Mereau: die Kontrolle solle eigentlich darinnen bestehen, daß der Zensor von jeder Fakultät sich ein Register der Bücher halte, die er zensiert habe; er, Professor Mereau, gebe das Verzeichnis, das er nach jeder Messe an die Höfe schicke, auch an die Akademie, dieses sollte nun bei den Zensoren zirkulieren, von ihnen attestiert werden und alsdann wieder in die Hände des Bibliothecarii zurückkehren, damit er sich dabei beruhigen oder, wenn Bücher fehlten, sie von den Buchdruckern nachfordern könnte. Allein ein solches Verzeichnis sei niemals wieder bis zu ihm gekommen.
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