Brief

Von Christian Gottlob von Voigt (zwischen 1. und 8. März 1815)

Bei den Verhandlungen in Wien um den Urheberrechtsschutz sei der Nachdruck von Landkarten dem von Büchern gleichgestellt worden; erwähnt: F. J. Bertuch. Aus diesem Grund könne man B. Hundeshagens Bitte um Erteilung eines Nachdruckprivilegs für seine Landkarten (vgl. RA 6, Nr. 1432) an Herzog Karl August herantragen. Dieser müsse jedoch selbst entscheiden, da er mit dieser Materie in Wien ohne Zweifel genau bekannt geworden sei und die im Entstehen befindliche deutsche Verfassung diesen Punkt vielleicht beinhalte.

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