Normalzeugnis Zeugnis
Protokoll der Bergwerkssession am 15. 7. 1796 (J. Voigt S. 366)
Freytags den 15ten Juli 1796.
Conferirte man nochmals von Seiten Fürstl. Commission mit mehr genannten Herrn Deputirten, und vereinigte sich über folgende Beschlüsse.
Erstlich. Sey bey dem gegenwärtigen Wiederangriffe des Werkes nothwendig, die Mittel zur Fortsetzung desselben nicht allein bis zum nächsten Gewerkentage, sondern auch noch weiter sich zu versichern, und daher sey ein nochmaliger Weihnachtstermin um Michael, nicht weniger ein Johannistermin zu Ostern, jeder von einem Karolin auszuschreiben, womit man nach den vorgelegten Auswürfen auszulangen hoffen könnte.
Zweytens. Sey alles Fleißes der Johannistermin beyzutreiben, weil man desselben zu dem Betrieb dieses halben Jahres nicht entrathen könne.
Drittens, Sey mit der Caducirung nunmehr vorzuschreiten, die caducirten Besitzer in dem Gewerkenbuche auszulöschen, die Nummern hingegen der ins Freye gefallenen Kuxe öffentlich bekannt zu machen.
Da aber
Viertens Sorge zu tragen sey daß die Gewerkschaft nicht zu sehr verkleinert werde, so habe man diejenigen noch gegenwärtig zu verschonen, welche nicht repräsentirt gewesen, solchen die Repräsentation nochmals anzutragen und denenselben deßhalb diensame Vorstellungen zu thun. Man werde alsdann dagegen Neujahr, und Johannis, zum nächsten Gewerkentage, abermalige Caducirungstermine anstellen können.
Fünftens Sey, um den allenfallsigen neuern Abgang von Gewerken wieder zu ersetzen, und, wie schon oben bemerkt worden, die Societät vor einer allzugroßen Verminderung zu bewahren, eine Anzahl Kuxe, für die beyden letzten Nachzahlungen, unterzubringen, zu welchem Endzweck man sogleich 50 von denen ältern ins Freye gefallenen bestimmt hat.
Sechstens Könne doch bey allen diesen Vorkehrungen der mögliche Fall eintreten daß, außer diesen Beiträgen, noch eine Summe zum Supplement, des ausgeworfnen unvermeidlichen Aufwandes, nöthig sey, indem die Beträge vielleicht nicht alle zur rechten Zeit eingehen könnten. Um nun in einem solchen äußersten Falle nicht gehindert zu seyn, und zur Zufriedenheit der beständigen Gewerken fortarbeiten zu können, so sei Serenissimus vorläufig unterthänig anzugehen: daß HöchstDieselben, auf eine solche Summe, die sich in keinem Falle hoch belaufen könne, Ihre Garantie zur Aufborgung nochmals gnädigst interponiren möchten.
Siebentens und letztens kam man überein: daß man jederzeit den ersten Dienstag im Monat zusammenkommen, und sich von dem was in den vergangenen 4 Wochen geschehen, unterrichten und die nöthigen Beschlüsse fassen wolle, wodurch die hießigen Herrn Deputirten in der Connexion des ganzen Geschäftes blieben, damit diese wichtige Angelegenheit durch die Kenntniß und Theilnehmung mehrerer, in diesem bedeutenden Zeitpuncte, desto zweckmäßiger und ununterbrochener geleitet werden könne.
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