Brief
Von Friedrich August Weisshuhn (10. März 1795)
W. wolle sich auf den gegebenen Wink der Gerichtsbarkeit der Akademie unterwerfen. Er habe als ein Fremder, nie den Gedanken haben können, einheimisches Recht und Herkommen bestreiten zu wollen, doch habe sein Ehrgefühl einige Einwendungen dagegen, sich auf schimpfliche Art [...] als Lügner [...] inscribirt zu sehen. Der gegenwärtige Prorector, J. H. Voigt sei ganz geneigt, [...] auf eine gefälligere Art [...] die Sache zu vermitteln, und wünsche, von Weimar aus dazu autorisirt zu werden. Nach Schillers Versicherung setze W. voraus, daß G. Kenntnis von seiner Sache und seinen Absichten habe (vgl. RA 1, Nr. 1213, RA 1, Nr. 1217 und RA 1, Nr. 1221).
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