Brief
Von Friedrich Heinrich Gotthelf Osann an Christian Gottlob Voigt (3. April 1798)
Zu G.s Gut Oberroßla: Bitte, G. mitzuteilen, daß die Verordnung am 5. April ablaufe und eine Erklärung [...] noch nicht eingegangen sei. Wahrscheinl. werden die Interessenten die gemachten Anträge stillschweigend einräumen.
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