Normalzeugnis Zeugnis
Goethe und J. L. Eckardt, Bericht an Carl August 14. 7. 1781 (J. Voigt S. 149)
Ew. p gnädigster Vorschrift gemäs, haben wir uns am 25sten des vorigen Monats nach Ilmenau begeben und daselbst zu anständiger Bewirthung der Deputirten des Churhauses und des F. S. Hauses Gotha die nöthigen Einrichtungen gemacht. Des andern Tages Abends traf vorerst der S. Goth. Hofmarschall und Cammerrath von Franckenberg ein und lies uns durch den mitgebrachten Canzellist seine Ankunft wissen, begab sich auch sogleich selbst zu uns, ohne unser Gegencompliment zuerwarten, als welches er auf dem Wege zu uns von dem bey uns gehabten Secretär Schmidt empfing. Einige Stunden nachher lies uns auch der Chursächsische Oberaufseher von Taubenheim seine Ankunft, iedoch nur durch seinen Bedienten, wissend machen, dem wir ebenfalls durch einen Bedienten das Gegencompliment abstatten, uns in Ansehung der Bewillkommnungsvisite mit der Anwesenheit des S. Goth. Deputirten entschuldigen und ihn zu einem Abendessen einladen ließen, welche Einladung er auch annahm, daß also beede fremde Deputirte den ersten Abend bey uns zubrachten. Den folgenden Morgen machten wir die Gegenvisiten, ließen auch gegen zehen Uhr zur Conferenz auf dem Rathhause per Secretarium einladen, dergleichen wir auch die folgenden Tage vor ieder Session thaten. In den Sessionen sassen der Chursächsische und der S. Goth. Deputirte oben an dergestalt, daß iener die Hand hatte, ich, der Geheime Rath Göthe, sas an der Querseite der Tafel neben dem Electorali, ich, der Hofrath Eckardt, aber dem letztern gegen über und der Secretär dem S. Goth. Deputirten ex opposito. Die alleinige Verführung des Protocolls, dessen Communication per Dictaturam, der Vortrag und was sonst vom Directorio dependirt, ist nicht dem mindesten Widerspruch ausgesezt und überhaupt das Betragen der beeden fremden Deputirten so beschaffen gewesen, daß wir es gegen Ew. p. unterthänigst zurühmen für unsere Schicklichkeit erachten, so wie hingegen auch wir uns bestrebt haben, ihnen alle mögliche Höflichkeiten zu erzeigen und es weder in Ansehung der Verpflegung noch in Ansehung der Unterhaltung nach der Beschaffenheit des Orts und der übrigen Umstände, an irgend etwas verwinden zulassen ...
Wenn die Berichtigung sämtlicher Conferenzpuncte nur von unserm Fleis und Eiffer abgehangen hätte, so würde gewis deren keiner unerörtert geblieben seyn. Da aber dazu die Mitwirkung anderer erforderlich war, so konten wir dem gemeinen Schicksal der Conferenzen, nach welchem immer die wenigsten Puncte zur Richtigkeit gelangen, die meisten auf Relationen und weitere Communicationen gestellt werden, nicht entgehen.
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