Brief

Von Christian Gottlob von Voigt (14. April 1810)

Über ein beyfälliges Rescript an die Regierung für K. Ulrich (? Volljährigkeitserklärung). - Wegen der Landtierarztstelle (vgl. RA 5, Nr. 1438) sei Hendrich an die ständische Deputation verwiesen worden; erwähnt: Dr. (? M. H.) Schulz, J. F. Brauell, Ziegesar. - Es wäre sehr erwünscht, Seebeck und seine Familie wieder für Jena zu gewinnen. Für F. A. Koethe wolle V. eine außerordentliche Professur erwirken; warme Empfehlung für ihn mit Hinweis auf den Mangel an Hochschullehrern in Jena. - Zum Ehekontrakt (zwischen Prinzessin Karoline und dem Erbprinzen von Mecklenburg-Schwerin) und zur Beförderung des quaest. Geldgeschäfts durch L. Ludecus (Finanzierung von F. S. Voigts verlängertem Pariser Aufenthalt; vgl. RA 5, Nr. 1435). - Die Zeichnung des Grabsteins (Merseburger Stein: vgl. RA 5, Nr. 1438) sei für G. bestimmt. - Der Herzog gehe übermorgen nach Dresden und werde wohl 10-12 Tage ausbleiben (Abwehr einer eventuellen Annexion Anhalt-Dessaus und Sachsen-Weimars durch das Königreich Westfalen; vgl. RA 5, Nr. 1472). - Der Kaiser von Östereich hat die Vermählung seiner Ludovica (Maria Luise mit Napoleon) mitgeteilt. Hinweis auf eine Goldmünze mit der Inschrift Vota publica für den Herzog aus Wien. - Prinzessin Marianne von Sachsen gehe nach Karlsbad, der sächsische König aber nach Warschau.

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