Württemberg. Kammer der Abgeordneten
Zur Begutachtung e. Strafgesetzbuches ... niedergesetzte Kommission kann nicht angesetzt werden, da. d. off. Name nicht zu erm. ist (Machdr.)
Zur Begutachtung e. Strafgesetzbuches ... niedergesetzte Kommission kann nicht angesetzt werden, da. d. off. Name nicht zu erm. ist (Machdr.)