Werk
Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Gesetz vom 20.06.2002, Artikel 1 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; gilt gemäß Artikel 3 Abs. 2 als am 01.07.1997 in Kraft getreten