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Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

Gesetz vom 20.06.2002, Artikel 1 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; gilt gemäß Artikel 3 Abs. 2 als am 01.07.1997 in Kraft getreten

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