Werk

Niedersächsisches Schlichtungsgesetz

Gesetz vom 17.12.2009, Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter

Bezüge im Wissensnetz

Oberbegriff instantiell (1)

GND-Werke
Cookie-Einstellungen