Werk
Niedersächsisches Schlichtungsgesetz
Gesetz vom 17.12.2009, Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter
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Gesetz vom 17.12.2009, Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter