Konversionskasse für Deutsche Auslandsschulden
Gegründet 1933. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach dem "Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9.9.1933" musten alle Zins- und Tilgungsbeträge aus deutschen Auslandsanleihen und Erträge aus sonstigen ausländischen Vermögensanlagen über die "Konversionskasse für Deutsche Auslandsschulden" abgewickelt werden. Seit 1975, nach dem "Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung vom 17.12.1975", erloschen.