Deutschland. Bundesgerichtshof. Großer Senat für Strafsachen
Spruchkörper zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, gem. § 132 GVG gebildet.
Spruchkörper zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, gem. § 132 GVG gebildet.