Werk

Fachanwaltsordnung

Satzung vom 10.12.1996; in Kraft getreten am 11.03.1997; Neufassung vom 27.05.1999. Die FAO wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf Grundlage ihrer Satzungskompetenz aus §§ 59b Abs. 2 Nr. 2, 191a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beschlossen. Sie regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt“ sowie die besonderen Berufspflichten im Zusammenhang mit dem Führen der Fachanwaltsbezeichnung.

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