Korporation der Berliner Kaufmannschaft

Am 2. März 1820 erließ König Friedrich Wilhelm ein Statut für die Kaufmannschaft zu Berlin. Sie erhielt die Bezeichnung "Korporation der Berliner Kaufmannschaft". Vorgesetzte Behörden waren der Magistrat der Stadt Berlin und das preußische Ministerium für Handel und Gewerbe. In der Korporation der Berliner Kaufmannschaft verschmolzen die Gilde der Tuch- und Seidenhändler, die Gilde der Materialhändler und die Börsen-Korporation zu einer neuen Vereinigung. Sie verwaltete die Angelegenheiten der Kaufmannschaft und vertrat sie nach außen. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasste die Städte Berlin und Charlottenburg. Die Leitung der Korporation erfolgte durch ein Ältesten-Kollegium. 1920 wurde die Korporation aufgelöst.

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