Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Stormarn
Die Propstei Stormarn wurde 1813 durch ein königliches Reskript eingerichtet. Zuvor konnte wegen einer diffusen Rechts- und Besitzlage kein einheitlicher kirchlicher Aufsichtsbereich gebildet werden. Bei Gründung umfasste das Propsteigebiet die Kirchspiele Altrahlstedt, Bargteheide, Bergstedt, Eichede, Reinbek, Trittau und Waldenhorn. Anfangs war der Propstsitz nicht festgelegt. Er wechselte zwischen Bargteheide, Bergstedt, Trittau, Altrahlstedt und Wandsbek. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein fester Propstsitz in Volksdorf eingerichtet. 1977 wurde im Zuge der Gründung der Nordelbischen Kirche die Propstei in Kirchenkreis Stormarn umbenannt.