Mecklenburg. Ritter- und Landschaft
Ritterschaft und Landschaft beider mecklenburgischen Großherzogtümer – die sogenannten Landstände – bildeten seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die „Union der Landstände“ oder „Landständische Union“. Zur Ritterschaft gehörten alle landtagsfähigen Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter in dem mecklenburgischen, wendischen und stargardischen Kreis. Die Landschaft bestand aus den Obrigkeiten der 49 landtagsfähigen Städte.