Christlicher Blindendienst
Durch die deutsche Teilung wurde auch die Evangelische Blinden- und Sehbehinderten-Seelsorge in Deutschland geteilt. In der DDR wurde sie 1952 als „Christlicher Blindendienst (CBD) in der Inneren Mission“ eine unmittelbar kirchliche Einrichtung. In der Bundesrepublik gründete sich 1953 der Christliche Blindendienst (CBD) mit Sitz in Schleswig, ab 1967 unter dem Dach des EBS in Marburg. Erst nach der Wiedervereinigung konnte der EBS ab 1991 das einheitliche Dach für die Betreuung und die Seelsorge für Blinde und Sehbehinderte in den evangelischen Landeskirchen und ihren Gemeinden werden. Der EBS war bis zum Beginn seiner Liquidation im Jahr 2009 der Dachverband der Blinden- und Sehbehinderten-Seelsorge in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).