Deutschland. Der Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Dabei hat es sich wegen der mit diesem Amt verbundenen Aufgaben und seiner technischen Möglichkeiten als vorteilhaft erwiesen, den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes zum Bundeswahlleiter zu bestellen. - Homepage am 20.04.2020

Bezüge im Wissensnetz

Cookie-Einstellungen