Österreich. Allgemeine Hofkammer
Hofkammer, Behörde, die das Vermögen des Herrschers verwaltete. Erstmals unter Maximilian I. 1494 als "Raitkammer" für die niederösterreichischen Länder geschaffen, ab 1495 für Tirol. Unter Ferdinand I. wurde die Hofkammer ab 1527 sukzessive zu einer Art Finanz- und Wirtschaftsministerium des Hofs bzw. Gesamtstaates. Durch Teilung entstanden 1564 auch in Innsbruck und Graz eigene Hofkammern. Ab Maria Theresia und Joseph II. häufig umstrukturiert, unterstand die "allgemeine Hofkammer" 1816-48 dem Finanzminister
Bezüge im Wissensnetz
Als Administrative Überordnung der Körperschaft beteiligt (3)
GND-KörperschaftenIsb (2)
DNB-Titeldaten- Ausweise über den Handel von Oesterreich im Verkehr mit dem Auslande und über den Zwischenverkehr von Ungarn, der Woiwodschaft Serbien sammt dem Temeser Banate, dann von Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen und der Militärgrenze mit den anderen österreichischen Kronländern
- Ausweise über den Handel von Österreich im Verkehr mit dem Auslande und über den Zwischenverkehr von Ungarn und Siebenbürgen mit den anderen österreichischen Provinzen