Zentralstelle für die Landwirtschaft

1918 wurde die Zentralstelle für die Landwirtschaft, die bisher beim Innenministerium angesiedelt war, dem Ernährungsministerium zugeordnet. Bei ihr waren die Aufgaben der Landwirtschaftsförderung zusammengefaßt, daneben bestand als berufsständische Vertretung seit 1918 die Landwirtschaftskammer. 1920 wurden die Aufgaben der Zentralstelle größtenteils der landwirtschaftskammer, zum Teil auch dem Wirtschaftsministerium, Abteilung für die Landwirtschaft, übertragen. 1953 wurde die Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart aufgehoben.

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